Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.1986 - 7 A 48/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Feststellung der Rechtswidrigkeit einer heimrechtlichen Verfügung; Anforderungen an die Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 22.04.1986 - 10 K 21/85
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.1986 - 7 A 48/86
Papierfundstellen
- NJW 1987, 2323 (Ls.)
- NVwZ 1987, 425
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66
Erdölbevorratung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 38.79
Verpächter einer Gaststätte - Verwaltungsakt - Rechtsverletzung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79
Ladenschluss - Ausnahmebewilligung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59
Schankerlaubnissteuer
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- VGH Bayern, 30.06.2021 - 11 CE 20.2844
Genehmigung des Verkehrs mit Mietwagen - einstweiliger Rechtsschutz
So wird etwa ein Anfechtungsrecht bejaht für den gesetzlichen Vertreter oder Betriebsleiter einer juristischen Person, wegen dessen Unzuverlässigkeit dem Unternehmer ein Gewerbe untersagt (OVG RhPf, U.v. 7.10.1986 - 7 A 48/86 - NVwZ 1987, 425;… kritisch dazu Wahl/Schütz in Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2020, § 123 Rn. 335) oder im Wege einer Teiluntersagung die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aufgegeben wird (…Marcks, a.a.O. Rn. 103;… Ennuschat, a.a.O. Rn. 142). - BVerwG, 05.02.2010 - 3 B 60.09
Inanspruchnahme von Juristen der Deutsche Bahn AG durch die Deutsche Bahn Netz …
Das Berufungsgericht hat - unter Bezugnahme auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 7. Oktober 1986 (7 A 48/86 - NVwZ 1987, 425) - für möglich erachtet, dass ein Bescheid einen Dritten allein wegen seiner Begründung in seinen Rechten verletzen kann, sofern dieser Dritte die Begründung als diskriminierend ansehen oder infolge der Begründung mit mittelbaren beruflichen Nachteilen rechnen muss. - VG München, 20.11.2013 - M 18 K 09.5754
Kein Rechtschutzbedürfnis für Ehrenschutzklage
Die Versagung der Betriebserlaubnis ist bei einer derartigen Konstellation als Verwaltungsakt mit belastender Doppelwirkung anzusehen (vgl. auch OVG Koblenz, U.v. 7.10.1986, NVwZ 1987, 425;… Hess. VGH, B.v. 31.8.1998, GewA 1999, S. 38).
- VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 6 S 2074/05
Untersagung eines Heimbetriebs
Bei dieser Wertung ist, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat, ein strenger Maßstab anzulegen, der wegen der erhöhten Schutzbedürftigkeit der in den Heimen betreuten Menschen weiter reicht als sonst im Gewerberecht üblich (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.04.1990 - 10 S 596/90 - OVG Rh.-Pf., Urt. v. 07.10.1986, NVwZ 1987, 425; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2002, NJW 2002, 3119). - VG München, 10.11.2010 - M 18 K 08.4361
Widerruf von fachlichen Äußerungen im Rahmen eines Verfahrens auf Erteilung einer …
Etwas anderes gilt nur ausnahmsweise bei schweren, über den einzelnen Arbeitsplatz hinausgehenden Eingriffen, die nicht nur zu einem reflexartigen Betroffensein, sondern zu einem rechtlichen Betroffensein führen (wie zum Beispiel: die Betroffenheit des alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführers einer GmbH bei Untersagung des Betriebs eines Heims der GmbH wegen der Eintragung in das Gewerbezentralregister und daraus folgenden Auskünften - vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 7.10.1986, NVwZ 1987, 425;… Hess. VGH, Beschl. v. 31.8.1998, GewArch. 1999, S. 38). - VG Saarlouis, 23.03.2011 - 1 L 82/11
Zulässigkeit vorläufigen Rechtsschutzes, wenn Behörde aufschiebende Wirkung …
BVerwG, Urteile vom 23.01.1992 - 3 C 33/89 -, BVerwGE 89, 320 (Anspruch auf Widerruf einer Erklärung); 10.09.1992 - 3 C 19/90 BVerwGE 91, 1 (Unzumutbarkeit des Abwartens einer entsprechenden Verbotsverfügung); 23.05.2002 - 3 C 28/01 -, NVwZ 2003, 354 ("Darüber hinaus hat die Klägerin auch ein berechtigtes Interesse daran, sich von dem Vorwurf, nicht verkehrsfähige weinhaltige Produkte vertrieben zu haben, zu exculpieren, da hierdurch die Geschäftsbeziehung zu der Ladenkette der Firma L. erheblich gestört worden ist."); Beschluss vom 05.02.2010 - 3 B 60/097 -, juris, unter Bezug auf OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.10.1986 - A 48/86 -, NVwZ 1987, 425 (Ein Bescheid kann einen Dritten allein wegen seiner Begründung in seinen Rechten verletzen, sofern dieser Dritte die Begründung als diskriminierend ansehen oder infolge der Begründung mit mittelbaren beruflichen Nachteilen rechnen muss.); OVG Nordrhein - Westfalen, Beschlüsse vom 12.10.2010 - 13 A 567/10 -, juris; 26.10.2010 - 13 A 637/10 -, juris (Es bleibt offen, ob die Lieferantin eines Lebensmittels als Nichtadressatin einer dieses Lebensmittel betreffenden, aber gegen einen anderen an der Lebensmittelkette beteiligten Unternehmer gerichteten Ordnungsverfügung klagebefugt ist. Die Feststellungsklage ist unzulässig, wenn sich die Behörde gegenüber der Lieferantin als Nichtadressatin einer lebensmittelrechtlichen Ordnungsverfügung weder irgendwelcher verwaltungsrechtlicher Eingriffsbefugnisse berühmt noch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen sie angedroht hat.); VGH Hessen Beschluss vom 10.11.1995 - 14 TH 2919/94 -, DVBl 1996, 573 ("dass der nicht an sie gerichtete Verwaltungsakt von ihnen auch nicht angefochten werden kann; und zwar selbst dann nicht, wenn die mittelbare Wirkung des Verwaltungsaktes für Dritte, die mit dessen Adressaten in privat-rechtlichen Geschäftsbeziehungen stehen und Eigentümer betroffener Sachen sind, eine wirtschaftliche Existenzbedrohung begründen kann"). - VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 10 S 596/90
Unzuverlässigkeit iSd HeimG
Bei dieser Wertung ist, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat, ein strenger Maßstab anzulegen, der wegen der erhöhten Schutzbedürftigkeit der in den Heimen betreuten Menschen weiter reicht als sonst im Gewerberecht üblich (vgl. Kunz/Ruf/Wiedemann, HeimG, § 6 RdNr. 21; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 7.10.1986, NVwZ 1987, 425).